Das Pflegeentlastungsgesetz PUEG möchte die häusliche Pflege stärken. Eine der Maßnahmen ist die Erhöhung des Pflegegeldes um fünf Prozent ab dem 01.01.2024.
Die Erhöhung des Pflegegeldes ist wie folgt geplant:
Pflegegrade | Pflegegeld ab 2024 |
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 316 Euro → 331,80 € |
Pflegegrad 3 | 545 Euro → 572,25 € |
Pflegegrad 4 | 728 Euro → 764,40 € |
Pflegegrad 5 | 901 Euro → 946,05 € |
Zum 01.01.2025 sieht das PUEG nochmals eine Steigerung des Pflegegeldes von 4,5 % vor. Danach soll das Pflegegeld alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Dies erfolgt demnach erstmalig zum 01.01.2028.
Auch die Pflegesachleistungen sollen erhöht werden. Hierfür sieht das PUEG ab den 01.01.2024 eine Erhöhung von 5 % vor. Konkret sieht die Leistungserhöhung wie folgt aus:
Pflegegrade | Pflegegeld ab 2024 |
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 724 Euro → 760,20 € |
Pflegegrad 3 | 1363 Euro → 1431,15 € |
Pflegegrad 4 | 1693 Euro → 1777,65 € |
Pflegegrad 5 | 2095 Euro → 2199,75 € |
Zum 01.01.2025 sollen die Pflegesachleistungen noch einmal um 4,5 % steigen. Danach sollen die Pflegesachleistungen, wie alle andere Leistungen, alle 3 Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden.