Kurzzeitpflegebetrag und Pflegesachleistungen werden angehoben
Die neue Pflegereform sieht finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 vor, die in den eigenen vier Wänden durch einen Pflegedienst versorgt werden.
Ab dem 1. Januar 2022 werden Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege erhöht.
Pflegesachleistungen werden um 5 Prozent erhöht:
- Pflegegrad 2: ab 1. Januar 2022 724 Euro statt bisher 689 Euro
- Pflegegrad 3: ab 1. Januar 2022 1363 Euro statt bisher 1298 Euro
- Pflegegrad 4: ab 1. Januar 2022 1693 Euro statt bisher 1612 Euro
- Pflegegrad 5: ab 1. Januar 2022 2095 Euro statt bisher 1995 Euro
Die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen um 10 Prozent von 1612 Euro pro Kalenderjahr auf 1774 Euro pro Kalenderjahr. Um die Anhebung zu erhalten, müssen pflegebedürftige Menschen keinen separaten Antrag stellen.
Die Beträge für das Pflegegeld werden hingegen nicht angehoben.
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/die-neue-pflegereform-und-was-sie-dazu-wissen-sollten-63628