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Pflege
Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege benötigt werden und helfen, eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen.
Wenn Sie in häuslicher Umgebung von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, können Sie die Grundpflege (Waschen, Grundreinigung usw.) und die hauswirtschaftliche Versorgung beantragen.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse ist abhängig vom vorhandenen Pflegegrad.
Folgende Höchstbeträge stehen zur Verfügung:
Pflegegrad I: 0 Euro pro Monat
Pflegegrad II: 724 Euro pro Monat
Pflegegrad III: 1.363 Euro pro Monat
Pflegegrad IV: 1.693 Euro pro Monat
Pflegegrad V: 2.095 Euro pro Monat
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Sie erhalten von der zuständigen Pflegekasse aber 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit bei anerkannten Härtefällen bis zu 1.995 Euro monatlich zu erhalten, um die Dienstleistungen eines Pflegedienstes zu beanspruchen.
Pflegeberatung ist ein Anspruch, den es seit vielen Jahren nach § 37.3 SGB XI gibt.
Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung.
Gleiches gilt für Versicherte, die zwar noch keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, aber einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht.
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, können Sie an einem Kurs Ihrer Pflegekasse teilnehmen.
Diese Schulungen sollen auch in den Unterkünften der Pflegebedürftigen stattfinden.
Bei der Pflegekasse können Sie eine Einstufung oder Höherstufung beantragen. Der Medizinische Dienst MDK führt dann vor Ort eine Überprüfung durch.