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Pflege

Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse ist abhängig vom vorhandenen Pflegegrad.

Folgende Höchstbeträge stehen zur Verfügung:
Pflegegrad I: 0 Euro pro Monat
Pflegegrad II: 724 Euro pro Monat
Pflegegrad III: 1.363 Euro pro Monat
Pflegegrad IV: 1.693 Euro pro Monat
Pflegegrad V: 2.095 Euro pro Monat

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Sie erhalten von der zuständigen Pflegekasse aber 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit bei anerkannten Härtefällen bis zu 1.995 Euro monatlich zu erhalten, um die Dienstleistungen eines Pflegedienstes zu beanspruchen.

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